Landeseichamt Sachsen-Anhalt

Befundprüfung von Haushaltszählern ab sofort möglich

Ab sofort besteht die Möglichkeit, Ihren Haushaltsgaszähler der Größen G2,5, G4 und G6 direkt in den Räumlichkeiten des Landeseichamtes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) einer Befundprüfung zu unterziehen. Unsere moderne Prüfanlage der Firma inotech Meter Calibration Systems GmbH gewährleistet höchste Genauigkeit und erfüllt sämtliche Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Unter „Downloads“ finden Sie die nötigen Formulare (Antrag-auf-Befundprüfung-eines-Gaszählers, Ausbauprotokoll-Gaszähler).

Die Gebühren für eine Befundprüfung ergeben sich aus der Gebührenordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEGebV) vom 24. März 2015 (Bundesgesetzblatt BGBl l S. 330), in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzliche Kosten entstehen durch den Ausbau bzw. Austausch des Gaszählers, welche durch Ihren Gasversorger (Messgeräteverwender) erhoben werden.

Ergibt die Befundprüfung jedoch, dass das Messgerät nicht verwendet werden durfte, z. B. weil es die gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen nicht einhält, so trägt der Verwender des Messgerätes (i. d. R. der Gasversorger) gemäß § 59 Abs. 1 Satz 2 Mess- und Eichgesetz die Kosten der Befundprüfung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür die angegebenen Kontaktdaten im Impressum.