Für Fahrzeuge aus Tarifgebieten außerhalb von Sachsen-Anhalt sind vorab die betreffende Taxitarifordnung sowie bestätigte Tarifprüfsummen bereitzustellen.
Handelt es sich bei der beantragten Eichung um eine Konformitätsbewertung und ist der Antragsteller und der Messgeräteverwender nicht in Sachsen-Anhalt ansässig, kann die Konformitätsbewertung nicht durchgeführt werden. Eine Termineintragung ist nicht zulässig!
Personen, die zu Zwecken der Eichung bzw. Konformitätsbewertung von Taxametern und Wegstreckenzählern die Räumlichkeiten des Landeseichamtes Sachsen-Anhalt betreten, sind verpflichtet während der Prüfung des Messgerätes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.