Neue Zuständigkeiten für das Landeseichamt
Das Landeseichamt Sachsen-Anhalt ist seit dem 03.03.2015 für die Marktüberwachung nach EVPG (Ökodesign) sowie für PKW- und Reifenlabel nach EnVKG (Energielabel) zuständig.
Mit Datum vom 24.12.2022 wurde die Zuständigkeit im Bereich EnVKG durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vollständig übertragen und auf Produkte wie Fernsehgeräte, Waschmaschinen und andere Haushaltsgeräte erweitert.
Weiterhin ist das Landeseichamt seit diesem Tag für die Kontrolle der korrekten Textilkennzeichnung nach Textilkennzeichnungsgesetz zuständig.
Die neuen Aufgaben finden sich bereits in dem jährlichen Marktüberwachungsprogramm des LEA wieder.