Landeseichamt Sachsen-Anhalt

Marktüberwachung

Um den freien Wirtschaftsverkehr von Produkten sicher zu stellen und die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes zu gewährleisten, wurden alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, staatliche Stellen (Marktüberwachungsbehörden) aufzubauen und mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten.
Im Gebiet des Mess- und Eichwesens überwacht das Landeseichamt (LEA), ob die Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Messgeräten und sonstigen Messgeräten sowie Fertigpackungen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfüllt sind.

Mit der Überwachungstätigkeit des LEA im Bereich des Ökodesigns/ Energielabel überprüft das LEA die Einhaltung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes (EVPG) sowie des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG).
Weiterhin ist das Landeseichamt für die Überwachung der korrekten Textilkennzeichnung nach Textilkennzeichnungsgesetz zuständig. Neben den klimapolitischen Zielen, verfolgt die Marktüberwachung eine Harmonisierung produktbezogener Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Dabei werden Handelshemmnisse abgebaut, welche sonst das Funktionieren eines europäischen Binnenmarktes behindern würden.

Durch eine effektive Marktüberwachung wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft gestärkt und der Verbraucher geschützt.


Marktüberwachungsprogramm des Landeseichamts Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024

Die Marktüberwachung des Landeseichamts Sachsen-Anhalt (LEA) führt ihre Kontrollen auf Grundlage von EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, nationalen Vorschriften und im Bund-Länder-Ausschuss abgestimmter Marktüberwachungsprogramme durch.

Dabei wird neben einer aktiven (geplante Maßnahmen) auch eine reaktive Marktüberwachung (aufgrund von Beschwerden) organisiert, beispielsweise Kontrollen von Produkten, die sich im Handel befinden.

Für das Jahr 2024 sind die nachfolgenden Maßnahmen geplant.

1. Markt- und Verwendungsüberwachung nach MessEG (Metrologische Überwachung)
In Abstimmung mit den Eichbehörden der Bundesländer überprüft das Landeseichamt Sachsen-Anhalt die Einhaltung der nachfolgenden Verordnungen und Richtlinien:

  • RL 2014/32/EU – Richtlinie über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
  • RL 2014/31/EU – Richtlinie über die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt
  • RL 76/211/EWG – Richtlinie über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse in Fertigpackungen
  • RL 2007/45/EG – Richtlinie zur Festlegung von Nennfüllmengen in Fertigpackungen
  • VO über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung – FPackV)

Überwachungsschwerpunkte:

  • Reifendruckmessgeräte
  • Elektrizitätszähler und Ladeinfrastruktur
  • Prüfung von Fertigpackungen

2. Marktüberwachung nach EVPG
(Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz)
Im Jahre 2024 werden in Sachsen-Anhalt die folgenden Produktgruppen schwerpunktmäßig überwacht:

  • VO 66/2014 Haushaltsöfen, Kochmulden, Dunstabzugshauben
  • VO 1275/2008 Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte (Standby und Auszustand)
  • VO 2019/2021 elektronische Displays
  • VO 2019/1782 Leistungsaufnahme externer Netzteile
  • VO 617/2013 Computer und Computerserver

3. Marktüberwachung nach EnVKG
(Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz)

Das Landeseichamt Sachsen-Anhalt überwacht in 2024 die nachfolgenden Produktgruppen nach EnVKG:

  • VO 2019/2013 Fernsehgeräte/ Displays
  • VO 2019/2014 Waschmaschinen und Waschtrockner im Haushalt
  • VO 2019/2016 Haushaltskühlgeräte
  • VO 2019/2017 Haushaltsgeschirrspüler
  • VO 65/2014 Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben
  • VO 2019/2015 Lichtquellen
  • VO 2020/740 Reifen
  • VO 518/2014 Online Label

4. Marktüberwachung nach TextilKennzG
(Textilkennzeichnungsgesetz)

Vom Landeseichamt Sachsen-Anhalt wird 2024 die folgende Verordnung überwacht:

  • VO 1007/2011 Textilkennzeichnungsverordnung

Hinweis:
Beschwerden oder Auffälligkeiten können über den Reiter auf dieser Webseite „Online-Formular“ → „Beschwerde Marktüberwachung“ auf elektronischem Weg an das LEA übermittelt werden.