Durchführung der Befundprüfung für Wasserzähler
Die Realisierung einer einheitlichen, fehlerfreien und nachvollziehbaren Durchführung der Befundprüfung durch die prüfende Stelle (Eichbehörde oder staatlich anerkannte Prüfstelle) wurde in der Verwaltungsvorschrift „Gesetzliches Messwesen – Befundprüfanweisung für Wasserzähler (GM-BP 5.22)“ umgesetzt und ist anstelle der Technischen Richtlinie für Messgeräte für Wasser der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (TR-W 19), Ausgabe 11/2011 anzuwenden.