Landeseichamt Sachsen-Anhalt

Durchführung der Befundprüfung für Wasserzähler

Die Realisierung einer einheitlichen, fehlerfreien und nachvollziehbaren Durchführung der Befundprüfung durch die prüfende Stelle (Eichbehörde oder staatlich anerkannte Prüfstelle) wurde in der Verwaltungsvorschrift „Gesetzliches Messwesen – Befundprüfanweisung für Wasserzähler (GM-BP 5.22)“ umgesetzt und ist anstelle der Technischen Richtlinie für Messgeräte für Wasser der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (TR-W 19), Ausgabe 11/2011 anzuwenden.