Neues aus dem Eichamt: Textilkennzeichnungsprüfung mit eigenem Labor! 100 % Baumwolle – oder doch nicht?
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir seit Anfang 2025 in unserem neuen Labor die Anforderungen der VO 1007/2011, der Textilkennzeichnungsverordnung, auf ihre Einhaltung prüfen können.
In dieser Verordnung sind verschiedene Methoden beschrieben, um die Qualität und Zusammensetzung von Textilien zu testen. Mit unserem neuen Labor sind wir in der Lage, acht dieser Methoden selbstständig durchzuführen, darunter Verfahren zur Analyse von binären Fasergemischen und Einzelmaterialien.
Ein Beispiel für eine unserer Methoden ist die Analyse von Viskose in Kombination mit Baumwolle. Diese Methode ermöglicht es uns, präzise Informationen über gängige Fasergemische bereitzustellen.
Durch die Selbstständigkeit in diesen Tests können wir die Einhaltung aller Vorgaben sicherstellen und gleichzeitig im Sinne des Verbraucherschutzes auch aktiv werden.
