Landeseichamt Sachsen-Anhalt

Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung am 03.11.2021 in Kraft getreten

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 76, ausgegeben zu Bonn am 2. November 2021, tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung ab 03.11.2021 in Kraft.
Unter anderem wurde die Eichung der Abgasmessgeräte für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen aus dem Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts ausgenommen.
Das Inverkehrbringen der Messgeräte bleibt davon unberührt und richtet sich daher weiterhin nach dem Mess- und Eichrecht.